FIX-ZUGELASSEN — Rexhe Mehmeti • Stand: Juni 2026
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Dienstleisters gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Der Dienstleister erbringt Kfz-Zulassungsdienstleistungen als Bote und bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers gegenüber der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
(2) Die Leistung des Dienstleisters besteht in der Vornahme des Zulassungsvorgangs (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB), nicht in der Herbeibeiführung der Zulassung als solcher. Der Erfolg hängt von der Entscheidung der Zulassungsbehörde und der vollständigen Mitwirkung des Auftraggebers ab.
(3) Die Zulassungsgebühren der Behörden (amtliche Gebühren, Kfz-Steuer, Kennzeichenkosten) sind nicht in der Servicegebühr enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu entrichten.
(1) Das Angebot des Dienstleisters auf der Website stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung dar (invitatio ad offerendum). Der Auftraggeber gibt ein bindendes Angebot ab, indem er das Online-Formular vollständig ausfüllt und durch Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig beauftragen“ absendet.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Dienstleister das Angebot annimmt – in der Regel durch Bestätigung per E-Mail oder durch die Weiterleitung zur Zahlungsseite (Stripe Checkout).
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gespeichert und ist nach Vertragsabschluss nicht mehr abrufbar. Wir empfehlen, die Auftragsconfirmation per E-Mail zu speichern.
(1) Mit Auftragserteilung erteilt der Auftraggeber dem Dienstleister Vollmacht, alle erforderlichen Erklärungen und Handlungen gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle, Versicherungen, Kennzeichenherstellern und anderen im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständigen Behörden oder Dienstleistern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vorzunehmen.
(2) Die Vollmacht umfasst ausdrücklich auch die Befugnis, personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Name, Anschrift, Fahrzeugdaten) an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags gesetzlich erforderlich ist (§ 12 FZV).
(3) Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung dieser Vollmacht berechtigt zu sein und über das betreffende Fahrzeug oder die betreffenden Fahrzeugdaten verfügungsberechtigt zu sein.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
(2) Der Auftraggeber versichert die Vollständigkeit und Richtigkeit aller übermittelten Angaben und Unterlagen. Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Im Fall von Online-Aufträgen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die übermittelten Fotos von Fahrzeugdokumenten lesbar und vollständig sind.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern ausgewiesen).
(2) Die Servicegebühr ist unmittelbar bei Auftragserteilung fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Akzeptierte Zahlungsmethoden werden im Checkout angezeigt.
(3) Die amtlichen Zulassungsgebühren der Behörden sowie Kosten für Kennzeichen und Kfz-Steuer sind nicht in der Servicegebühr enthalten und vom Auftraggeber direkt zu entrichten.
(4) Optional buchbare Zusatzleistungen (z. B. DHL-Versand der Kennzeichen, Wunschkennzeichen-Reservierung, Feinstaubplakette) werden als Aufpreis im Bestellprozess ausgewiesen.
(1) Der Dienstleister bearbeitet Aufträge schnellstmöglich nach Auftragserteilung und vollständiger Unterlagenbereitstellung. Bearbeitungszeiten hängen von den Wartezeiten der jeweiligen Zulassungsstelle ab. Verbindliche Fristen können nicht garantiert werden.
(2) Ablehnung durch die Behörde: Sofern die Kfz-Zulassungsstelle die beantragte Maßnahme aus Gründen ablehnt, die nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegen – insbesondere wegen:
– bleibt die vereinbarte Servicegebühr in vollem Umfang fällig, da die Dienstleistung (Bearbeitung, Behördengang, Kommunikation) bereits erbracht wurde. Konnte der Auftrag aufgrund mangelhafter Unterlagen nicht bei der Behörde eingereicht werden, wird anstelle der vollen Servicegebühr eine Bearbeitungspauschale von 29,00 € erhoben. Der Auftraggeber wird über den Ablehnungsgrund informiert und erhält die Originalunterlagen zurück.
(3) Verzögerungen oder Ausfälle, die auf technische Störungen der Behördensysteme (z. B. i-Kfz-Portal, KBA-Systeme) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters und begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Servicegebühr.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Auftragserteilung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Rexhe Mehmeti, Hildesheimerstr. 133, 30880 Laatzen
E-Mail: info@fix-zugelassen.de
Telefon: 0172 8412113
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist, auf demselben Zahlungsweg wie die Originalzahlung.
Wenn Sie ausdrücklich beantragt haben, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragsausführung verlieren, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Hat der Dienstleister den Kfz-Zulassungsauftrag bei der Behörde eingereicht und die Zulassung vorgenommen, ist der Auftrag vollständig erbracht.
Hinweis: Beim Online-Bestellprozess bestätigen Sie durch Aktivieren der entsprechenden Checkbox, dass mit der Ausführung sofort begonnen werden soll und Sie das Widerrufsrecht nach vollständiger Ausführung verlieren.
(1) Der Dienstleister haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Bei leichter Fahrlässigkeit und Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Für den Verlust von Originalunterlagen, der nachweislich vom Dienstleister verursacht wurde, werden ausschließlich die amtlichen Wiederbeschaffungskosten ersetzt. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Fahrzeugausfall, entgangener Gewinn, Vertragskosten mit Dritten) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung für Verzögerungen, die auf Wartezeiten bei der Zulassungsstelle, Behördenentscheidungen, technische Ausfälle von Behördensystemen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung zwingender gesetzlicher Vorschriften (insb. Produkthaftungsgesetz).
(5) Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.
Im Rahmen der Auftragsausführung werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers (insbesondere Name, Anschrift, Fahrzeugdaten) an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle übermittelt. Diese Übermittlung ist zur Erfüllung des Auftrags gesetzlich erforderlich (§ 12 FZV). Die Kfz-Zulassungsstelle ist eigenständige Verantwortliche gemäß DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist (z. B. Autohäuser, Kfz-Händler, Fuhrparkbetreiber), gelten die nachfolgenden Sonderregeln zusätzlich.
(2) Das Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB gilt ausschließlich für Verbraucher. Unternehmern steht dieses Recht nicht zu.
(3) Bei Vereinbarung von Kauf auf Rechnung (Rechnungskauf im Rahmen eines B2B-Vertrages) ist die Servicegebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist Hannover.
(1) Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für Verbraucher: Für Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union gilt der Gerichtsstand ihres Wohnsitzes. Der Dienstleister kann den Verbraucher wahlweise auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (Hannover) verklagen.
(3) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
(5) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.